Information zur neuen EU-Verordnung 2020/688

Wie bereits im Newsletter vom Oktober 2020 berichtet setzt sich der BDRG seit letztem Herbst intensiv für eine Änderung der geplanten neuen EU Verordnung ein, da diese auch für den Transport von Rassegeflügel über die Ländergrenzen hinweg z.B. bei der Teilnahme an Ausstellungen Traces notwendig wären.

 

Traces sind amtliche Untersuchungen im Tierbestand beim Züchter. Dies ist nicht praktikabel und würde dazu führen, dass grenzüberschreitende Ausstellungen und Europaschauen nicht mehr möglich sind.

 

Wir hatten in den letzten Monaten Kontakt mit vielen Europaabgeordneten aufgenommen. Eine enge Zusammenarbeit besteht vor allem mit dem Verband Deutscher Brieftaubenzüchter, die auch von dieser Verordnung betroffen sind.

 

Am 10.12.2020 fand durch die Initiative unseres Tier- und Artenschutzbeauftragten Dr. Michael Götz eine Telefonkonferenz mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung des Europäischen Parlaments Herrn Norbert Lins MdEP und der Vertreterin des Deutschen Brieftaubenverbands Frau Dr. Peus statt. Norbert Lins MdEP hatte uns neben vielen anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments seine Unterstützung zugesagt.

 

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Gültigkeit der Verordnung jetzt um ein halbes Jahr verschoben wird, damit noch Zeit für notwendige Änderungen besteht.

 

Der BDRG wird sich weiterhin für die notwendigen Änderungen der Verordnung einsetzen, auch wenn dies auf Grund der Vogelgrippe für die Hühner, Puten Enten und Gänse deutlich schwieriger wird als für die Tauben.

 

Hoffen wir, dass sich der europäische Gedanke, der sich in den letzten Jahrzehnten auch in der Zier- und Rassegeflügelzucht entwickelt hat weiterhin bestand hat.

 

Quelle: BDRG