Zuchttierbestandserfassung
Die genetische Vielfalt unseres Planeten nimmt immer mehr ab und mit jeder verschwundenen Pflanzen- oder Tierart verliert die Erde an Biodiversität und damit auch an Evolutionsmöglichkeiten.
Mit eines der Ziele des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter ist es, sich aktiv für den Erhalt und die Förderung teilweise sehr alter Rassen einzusetzen, da gerade bei alten Rassen sich auch altes Genpotential erhalten hat. Schon allein deswegen muss alles daran gesetzt werden, der genetischen Verarmung des Planeten entgegen zu treten und durch Bewahrung von tiergenetischem Material zur Zukunft beizutragen.
Abschluss der Zuchttierbestandserfassung 2018
Auch im Jahr 2018 wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Folgeerfassung des Zuchttierbestands aller Groß- und Wassergeflügel, Hühner und Zwerghühner, Tauben und Ziergeflügel im BDRG durchgeführt.
Die Erfassung fand im Zeitraum Februar bis September 2018 statt.
Insgesamt wurden 702.934 Zuchttiere in 78.508 Zuchten erfasst. Diese Zahlen teilen sich wie folgt auf:
Groß- und Wassergeflügel
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36.322 Tiere
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7.366 Zuchten
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Hühner
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120.686 Tiere
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13.818 Zuchten
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Zwerghühner
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186.134 Tiere
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21.210 Zuchten
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Jap. Legewachteln
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1.336 Tiere
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138 Zuchten
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Tauben
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344.235 Tiere
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36.960 Zuchten
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Ziergeflügel
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14.215 Tiere
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4.213 Zuchten
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Die Zahl der erfassten Zuchttiere stieg gegenüber dem Vorjahr um 7,24% und die Anzahl der Zuchten um 6,62%. Dies ist auf eine deutlich verbesserte Beteiligung der Vereine zurückzuführen. Bereinigt, d.h. bei reiner Betrachtung der Vereine die sich 2017 und 2018 beteiligt haben hat sich die Zahl der Zuchten um 2,21% und die Zahl der Zuchttiere um 2,27% erhöht.
Im Zuge der Novellierung der Geflügelpestverordnung, die noch in diesem Jahr stattfinden soll, konnte der BDRG wie einige andere auch eine Stellungnahme abgegeben, deren grobe Kernpunkte zu den einzelnen Passagen der Verordnung zuzuordnen sind:
Trennung des Begriffes Geflügel in Geflügel, das zum Zweck der Erzeugung von Konsumeiern und Fleisch wird und Tieren die zu anderen Zwecken (z.B. für Ausstellungen) gehalten werden.
Aufstallung ausschließlich in absoluten Risikogebieten für 21 Tage, Restriktionszonen sollen bei Wildvogelfunden nur verhängt werden, wenn in der Nähe des positiven Wildvogels Ausbrüche von HPAI bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt wird. Gleichwertig mit einer Aufstallung sollen andere geeignete Mittel sein, die sicherstellen, dass der Kontakt zu Wildvögeln, die bei der Verbreitung eine Rolle spielen könnten, durch andere geeignete Mittel wirksam unterbunden wird. Dies können z.B. Netze mit einer Maschenweite (6 cm) auf denen der Schnee nicht liegen bleiben kann sein (Kleinvögel spielen bei der Verbreitung der Krankheit keine Rolle). Ausnahmen für Zier-, Groß- und Wassergeflügel sollen aus Tierschutzgründen erteilt werden. Die Sentinelhaltung muss gleichwertig zur virologischen Beprobung sein.
Eine Keulung auf Verdacht widerspricht dem Tierschutz. Es muss auf den Befund gewartet werden. In besonderen Einrichtungen wie den Zier- und Rassegeflügelzuchten soll, wenn es möglich ist, von der Keulung abgesehen werden.
Die Stellungnahme wurde mit einer entsprechenden fachlichen Begründung und auf jüngst stattgefundenen Gespräche beruhend durch den BDRG fristgemäß eingereicht.
Wir werden Sie hierzu informieren, sollten wir weitere Neuigkeiten erfahren.
Steffen Kraus
Beisitzer im Präsidium
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: BDRG
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder von Geflügelzuchtvereinen,
meine untenstehende Pressemitteilung darf ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme zusenden. Gerne dürfen Sie sie an Bekannte, Interessierte und Vereinsmitglieder weiterleiten.
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Vogelgrippe: FREIE WÄHLER wollen Verordnung an neue Risikobewertung anpassen
Gabi Schmidt: Behörden müssen Stallpflicht risikoorientiert-regional anordnen dürfen
Die landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel muss auch in Bayern gelockert werden dürfen. Das fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag an die Staatsregierung. Denn im Nachbarland Baden-Württemberg wird die Stallpflicht bereits seit 2. Februar nicht mehr landesweit, sondern nur noch in Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen regional angeordnet. Das Land hatte aufgrund einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts so entschieden. Die FREIEN WÄHLER wollen diesem Vorbild folgen und auch in Bayern die Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe entsprechend anpassen. So soll erreicht werden, dass künftig eine risikoorientierte regionale Stallpflicht angeordnet werden kann.
Gabi Schmidt, Abgeordneter der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion aus Uehlfeld/Mittelfranken: „Auch unsere Behörden sollten regional angepasst handeln können. Wenn kein besonderes Risiko besteht, sollen schon mit Blick auf das Tierwohl mehr Ausnahmen von der Stallpflicht möglich sein.“ Eine Anpassung an die Regelungen Baden-Württembergs würde gerade für Rasse- und Ziergeflügelzüchter eine Erleichterung darstellen, da bei deren Tieren im Gegensatz zu den Wirtschaftsrassen nur eine freie, extensive Haltung möglich sei, ergänzt Schmidt. Deren Tiere suchten im Normalfall die Ställe nur zum Übernachten auf. Eine Aufstallung über Wochen oder gar Monate könne bei Rassegeflügel zu massivem Fehlverhalten sowie Vitalitätsverlust und Krankheitsanfälligkeit führen.
„Für Landwirtschaftsbetriebe würde eine Anpassung der Regelung zudem den Vorteil bringen, dass Eier von Hühnern sowie Geflügel, bei denen die Stallhaltung angeordnet wurde, auch weiterhin als Freilandeier und Freilandgeflügel vermarktet werden können“, erklärt Schmidt weiter. In Bayern ende die Frist, in der Eier und Geflügel aus Freilandhaltung trotz Aufstallungspflicht weiter als solche verkauft werden dürften am 13. Februar 2017. „Danach können diese Produkte nur noch als Eier und Geflügel aus Bodenhaltung vermarktet werden, was für die Erzeugerbetriebe zu großen finanziellen Einbußen führt.“ Pro Ei, das nicht als Freilandei, sondern als Ei aus Bodenhaltung verkauft wird, entsteht ein Verlust von drei bis fünf Cent. Dieser trägt zusätzlich zur ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage der Landwirte bei. Hierfür seien deshalb von der Staatsregierung Entschädigungsmöglichkeiten aufzuzeigen, erklärt Schmidt.
Weiter fordern die FREIEN WÄHLER, dass auch die Geflügelpestverordnung den neuen Erkenntnissen angepasst wird. Schmidt: „Die bisherige Regelung führt dazu, dass gerade Klein- und Kleinsterzeuger ihre Konsumeier in den betroffenen Regionen nicht mehr verkaufen dürfen. Denn sie haben keine Möglichkeit, diese in einer Packstelle verpacken zu lassen.“ Da aber nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der auftretende H5N8-Virus den Menschen nicht befallen kann, gehe von den Eiern auch keine Gefahr aus. „Die Vermarktung und der Verzehr von Eiern muss daher auch von Betrieben, die in Sperrbezirken liegen, möglich sein“, so Schmidt.
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion finden Sie anbei.
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Mit freundlichen Grüßen
Gabi Schmidt MdL
Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration
Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen
Stellv. Bundesvorsitzende der Freie Wähler Bundesvereinigung
Kreisrätin im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim
Voggendorf 11
91486 Uehlfeld
tel: 09163-997 5343
fax: 09163-997 5344
München - In Bayern wird ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet.
Das teilte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München mit. Ein großer Einschnitt für viele Halter im Freistaat. In Bayern wird ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das teilte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München mit.
„Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern. Mein Haus hat deshalb heute eine allgemeine Stallpflicht für Hausgeflügel im Freistaat veranlasst", so Scharf. Im Landkreis hatte es bereits Fälle von Vogelgrippe gegeben. Ein Krisenplan läuft bereits.Die Stallpflicht wird von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung umgesetzt. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.
Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Scharf erklärt in einer Pressemitteilung: "Wir wollen den bestmöglichen Schutz für das Hausgeflügel. Die Stallpflicht wird konsequent umgesetzt. Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Geflügelhalter, die ihre Bestände mit dieser Maßnahme bestmöglich schützen können."
Der Bund wurde im Rahmen des Krisenstabs über diese weitere Schutzmaßnahme Bayerns informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden die Maßnahme überwachen.
sieht sich die Stadt Leipzig veranlasst, die bereits erteilten Genehmigungen für die Veranstaltung zu widerrufen.
Seitens der Verantwortlichen des Leipziger Rassegeflügelzüchtervereins 1869 e.V. wird die bestehende Gefahrenlage gleichermaßen eingeschätzt.
Das hochansteckende Virus war am Wochenende erstmals in diesem Jahr in Geflügelbetrieben verschiedener Bundesländer festgestellt worden.
Den ersten Vogelgrippe-Fall in Sachsen gab es am Wochenende. Eine am Freitag am Cospudener See bei Leipzig gefundene Wildente war mit dem H5N8-Virus infiziert.
Nach der amtlichen Feststellung von H5N8 bei der in Markkleeberg gefundenen Reiherente unterliegen aktuell zahlreiche Ortsteile der Stadt Leipzig strikten Restriktionsmaßnahmen (Sperrgebiet, Beobachtungsgebiet).
Erneute Wildvogelfunde lassen die Ausdehnung dieser tierseuchenrechtlichen Maßnahmen auf weitere Ortsteile der Stadt Leipzig befürchten.
Aus diesem Grund wird die 98. Nationale Bundessiegerschau, 53. Bundesjugendschau und 120. Lipsia-Schau in diesem Jahr leider nicht stattfinden.
Die Leipziger Zuchtfreunde bedanken sich bei allen Ausstellern recht herzlich für ihre Anmeldung und hoffen Sie bei kommenden Ausstellungen in Leipzig wieder als Aussteller und Besucher begrüßen zu dürfen.
Unser gemeinsames Hobby sollte uns auch bei derartigen Entscheidungen verbinden.
Bitte haben Sie Verständnis das jetzt erst einmal alle Möglichkeiten der Schadensbegrenzung im Vordergrund stehen. Über die weitere Verfahrensweise der anteiligen Rückvergütung gemäß den AAB II.2. und der daraus resultierenden Termine werden Sie aktuell über die Internetseite der Lipsia-Schau und nach Möglichkeit auch über die Verbandsorgane informiert.
Christoph Günzel
Präsident des BDRG
Nachstehend veröffentlichen wir Änderungen zu den Standards
Landenten mit und ohne Haube Der Text unter Hals entfällt und wird wie folgt neu formuliert:
Hals: nicht zu dick; mittellang in gleichmäßigem Bogen getragen. Rouen Clair-Enten. Der Rassenname wird nach Umbenennung in der EE umbenannt in „Französische Rouenenten“
Krüper
Beim Farbenschlag Gesperbert wir der Text der Lauffarbe ungültig und wie folgt ersetzt: Lauf- und Schnabelfarbe fleischfarbig bis möglichst bläulich.
Antwerpener Bartzwerge
Die Beschreibung des Farbenschlags Rot wird ungültig und wie folgt ersetzt: Rot: HAHN: Gleichmäßiges, sattes, glänzendes, nicht zu dunkles Rot. Innenfahnen der Schwingen schwarz durchsetzt. Schwanz rot, schwarz durchsetzt. Federkiele rötlich hornfarbig. HENNE: Gleichmäßiges, sattes Rot, etwas heller als beim Hahn. Schwingen und Schwanz wie beim Hahn. Augenfarbe rotbraun. Lauffarbe schieferblau. Grobe Fehler: Stark fleckiges Gefieder; jegliches Weiß, schwarz im Mantelgefieder.
Ükkeler Bartzwerge
Die Beschreibung des Farbenschlags Rot wird ungültig und wie folgt ersetzt: HAHN: Gleichmäßiges, sattes, glänzendes, nicht zu dunkles Rot. Innenfahnen der Schwingen schwarz durchsetzt. Schwanz rot, Schwarz durchsetzt. Federkiele rötlich hornfarbig. HENNE: Gleichmäßiges, sattes Rot, etwas heller als beim Hahn. Schwingen und Schwanz wie beim Hahn. Augenfarbe rotbraun. Lauffarbe schieferblau. Grobe Fehler: Stark fleckiges Gefieder; jegliches Weiß, schwarz im Mantelgefieder.
Zwerg-Orpington
Beim Farbenschlag Splash sind Lauf- und Augenfarbe wie folgt zu ergänzen: Lauffarbe schiefergrau. Augenfarbe dunkelbraun, bei der Henne dunkler als beim Hahn. Beim Farbenschlag Weiß-Schwarzcolumbia sind Lauf- und Augenfarbe wie folgt zu ergänzen: Lauffarbe hell fleischfarbig. Augenfarbe orangerot.
Zwerg-Holländer Haubenhühner
Die Farbenschlagbezeichnung Schokoladenbraun wird in „Dun“ geändert.
Zwerg-Sulmtaler
Die in der Ausgabe der Geflügelzeitung Nr. 7 veröffentlichen Standardtexte der Farbenschläge Silber-Weizenfarbig und Blau-Silberweizenfarbig werden ungültig und wie folgt ersetzt.. Silber-Weizenfarbig: HAHN: Schopf strohgelb bis braun. Kopf braun. Halsbehang nach unten hin strohgelb aufhellend mit angedeutetem silbrigem Saum. Die Sattelbehangfarbe darf etwas dunkler als die Halsbehangfarbe sein. Rücken und Schultern orange bis rot. Flügeldecken satt orange. Flügelbinden schwarz mit grünem Glanz. Armschwingen innen schwarz, außen gelblich weiß, dazwischen bräunlicher Überlauf gestattet, sodass das Flügeldreieck gelblich weiß erscheint. Handschwingen schwarz mit silbrigem Außenrand. Brust, Bauch und Schenkel schwarz. Schwanz schwarz mit grünem Glanz, geringe silbrige bis bräunliche Säumung der Sichelfedern gestattet. HENNE: Schopf semmelfarbig. Halsbehang matt braun mit silbriger Säumung; geringe matt schwarze Schaftstrichzeichnung im unteren Teil gestattet. Mantelgefieder hell weizenfarbig; etwas hellere Federränder gestattet. Brust-, Bauch- und Schenkelgefieder elfenbein- bis semmelfarbig. Hand- und Armschwingen dunkler weizenfarbig mit schwärzlichen Einlagerungen auf den Innenfahnen. Die Armschwingen bilden das etwas dunklere Flügeldreieck. Schwanz grauschwarz mit hell weizenfarbigen Einlagerungen. Etwas helleres oder dunkleres Gesamtbild gestattet. Grobe Fehler: Beim Hahn: Zu helle, weißliche Halsbehangfarbe oder fehlender, angedeuteter Silbersaum im Halsbehang; keine Aufhellung der Halsbehangfarbe nach unten hin; schwarze Schaftstriche in den Behängen; zu helle, zu braune oder fleckige Flügeldecken; Säumung in Brust, Bauch und Schenkeln; Schilf. Bei der Henne: Fehlende Silbersäumung im Halsbehang; zu bräunliche Grundfarbe; Säumung im Mantelgefieder; stark fleckige, ungleichmäßige Farbe und schwärzliche Einlagerung im Mantelgefieder; zu helle Brust- und Bauchfarbe. Blau-Silberweizenfarbig: Grundfarbe und Zeichnungsanlage wie beim Farbenschlag Silber-Weizenfarbig, jedoch mittleres Graublau statt Schwarz, beim Hahn meistens etwas dunkler als bei der Henne. Grobe Fehler: Beim Hahn: Zu helle, weißliche Halsbehangfarbe oder fehlender angedeuteter Silbersaum im Halsbehang; keine Aufhellung der Halsbehangfarbe nach unten hin; blaue Schaftstriche in den Behängen; zu helle, zu braune oder fleckige Flügeldecken; Säumung in Brust, Bauch und Schenkeln; Schilf. Bei der Henne: Fehlende Silbersäumung im Halsbehang; zu bräunliche Grundfarbe; Säumung im Mantelgefieder; stark fleckige, ungleichmäßige Farbe und bläuliche Einlagerung im Mantelgefieder; zu helle Brust- und Bauchfarbe.
Beschlüsse und Richtlinien zur Bewertung
A. Bei der Sparte Groß- und Wassergeflügel, Hühner und Zwerghühner: Bei Enten dürfen Tiere, bei denen die Krallen an den Hinterzehen vollkommen abgenutzt und kaum sichtbar sind, maximal mit 95 Punkten bewertet werden (der bisherige Passus zu den Laufenten entfällt). Hühner und Zwerghühner mit mehr als 10 Handschwingen dürfen mit maximal 95 Punkten bewertet werden.
Hinweis: Falls drei Wochen nach Veröffentlichung kein begründeter Einspruch erfolgt, gelten diese verbindlich für den BDRG. Schriftliche Einsprüche sind zu richten an den BZA-Obmann der Sparte Geflügel Ulrich Freiberger, Im Grund 27, 59174 Kamen.
Offenbach, im Juli 2016
Christoph Günzel, Präsident
Heinrich Wenzel, Koordinator des BZA
Ulrich Freiberger, Obmann der Sparte Geflügel
Bei einem privaten Geflügelzüchter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen besteht der Verdacht, dass einige seiner Tiere mit der anzeigepflichtigen Newcastle-Krankheit infiziert sind. Der Virus ist für den Menschen ungefährlich.
Nach Angaben des zuständigen Veterinäramtes seien bereits alle Maßnahmen zur Abklärung des Verdachtsfalls und zur Eindämmung der eventuell vorliegenden Viruserkrankung ergriffen worden. Die Tauben und Rassehühner dürfen den Stall so lange nicht verlassen, bis sich die Proben als harmlos erweisen oder die Seuche als erloschen gilt. Auch die umliegenden Geflügelhaltungen wurden überprüft. Dabei hätten sich keine neuen Verdachtsfälle ergeben.
Erreger für Menschen ungefährlich
Der Erreger der Newcastle-Krankheit gilt für den Menschen allgemein als ungefährlich. Die Viren können in Einzelfällen jedoch eine Bindehautentzündung hervorrufen. Vorsorglich untersagt das Landratsamt das Ausstellen und den Verkauf von Tauben und Geflügel auf dem Kleintiermarkt am 21. August in der "Taubenhalle" zwischen Gunzenhausen und Oberasbach. Das gelte allerdings nicht für Kaninchen und Ziervögel.
Außerdem sind alle Geflügelzüchter aus der Region zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen. Für Hühner- und Putenhaltungen gelte eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit.
Nach langem hin und her, findet die Landesschau in Straubing am 29. und 30. Oktober 2016 statt.
Die Meldepapiere können unter www.rassegefluegel-bayern.de herunter geladen werden!
Angeschlossen sind die Bayerische Zuchtbuchschau, Bayerische Landesjugendschau und zahlreiche Sonderschauen.
Veranstaltungsort sind die Messehallen "Am Hagen" in Straubing
Auch im Jahr 2016 wird in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Folgeerfassung des Zuchttierbestands durchgeführt.
Die genetische Vielfalt unseres Planeten nimmt immer mehr ab und mit jeder verschwundenen Pflanzen- oder Tierart verliert die Erde an Biodiversität und damit auch an Evolutionsmöglichkeiten.
Mit eines der Ziele des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter ist es, sich aktiv für den Erhalt und die Förderung teilweise sehr alter Rassen einzusetzen, da gerade bei alten Rassen sich auch altes Genpotential erhalten hat. Schon allein deswegen muss alles daran gesetzt werden, der genetischen Verarmung des Planeten entgegen zu treten und durch Bewahrung von tiergenetischem Material zur Zukunft beizutragen.
Auch im Jahr 2016 wird in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Folgeerfassung des Zuchttierbestands aller Groß- und Wassergeflügel, Hühner und Zwerghühner, Tauben und Ziergeflügel im BDRG durchgeführt.
Die Erfassung ist für den Zeitraum März bis Ende Mai geplant und wird über eine neue onlinefähige Anwendung erfolgen. Für die neue Anwendung ist keine Installation eines Programmes auf einem Rechner notwendig ist, es wird lediglich eine Internetverbindung und ein üblicher Internetbrowser benötigt. Erste Eindrücke der Anwendung finde Sie auf unten auf dieser Seite.
In den ersten Wochen des Jahres haben die Landesverbände die Ansprechpartner für die Zuchttierbestandserfassung gemeldet. Die meisten Verbände sind hierbei der Empfehlung des BDRG gefolgt und haben sich für die Eingabe der Daten auf Kreis oder Landesverbandsebene entschieden.
Konkret müssen bis zum 31. Mai 2016 die Daten mit dem Erfassungsbogen in jedem Verein in Papierform erhoben werden. Erfasst werden sollen nur Elterntiere – keine Jungtiere. Hierbei ist sicherzustellen, dass Tiere von Züchter die in mehreren Vereinen aktiv sind nur einmal erfasst werden. Als Hilfe finden Sie auf dieser Seite eine Zusammenstellung aller im BDRG anerkannten Rassen und Farbenschläge. Die Erfassungsbögen sind anschließend an die Ansprechpartner im Kreis- bzw. Landesverband weiter zu geben, die diese Daten in die Anwendung eintragen.
An alle Ziergeflügel- und Vogelfreunde,
der RGZV Schopfloch lädt ein, zum
Fachvortrag Ziergeflügelzucht
mit Gerhard Stähle
Themen:
Die Gruppe der Pfaufasane
Nicht winterharte Ziertauben
Die Arten der Ziergänse
Es können wieder überzählige Tiere angeboten werden.
Ostersamstag 26. März 2016 um 15°°Uhr
in der Wörnitzgrundhalle, Buchhof 11, 91626 Schopfloch
Wir gratulieren unserem 2. Vorsitzenden Markus Kranz zur Verleihung der goldenen Ehrennadel des BDRG.
Überreicht durch unseren Bezirksvorsitzenden Constantin Günther.
Das Preisgeld und das Geld aus dem Tierverkauf wurden vom Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter
am 22. Januar 2016 laut Liste der Ausstellungsleitung in Metz an die Aussteller überwiesen.
Für Rückfragen zu den ausgezahlten Geldern steht Ihnen die Schatzmeisterin des BDRG Hannelore Hellenthal, Telefon 06027/5370, E-Mail: hannelore.hellenthal@bdrg.de zur Verfügung.
Zu weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Kontaktperson Ingrid Pfautsch oder Wolfgang Bockisch
Telefon 0911/473424.
Hannelore Hellenthal
Schatzmeisterin des BDRG
Quelle: BDRG
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2015 hat der BZA, Sparte Tauben, in seinen Sitzungen am 04. Dezember 2015 in Leipzig und am 17. Dezember 2015 in Dortmund folgende Beschlüsse gefasst:
Sparte Tauben (Beschluss 05.12.2015 und 17.12.2015)
Nachstehende Neuzüchtungen werden anerkannt:
Nachstehende Neuzüchtungen werden nach Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:
Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter im Vorstellungsverfahren oder in der Sichtung ausgestellt werden.
Hinweis: Soweit noch kein Antrag für die betreffenden Neuzüchtungen auf Zulassung zum Vorstellungsverfahren vorliegt, ist dieser mit entsprechenden Unterlagen bis spätestens 01.02.2016 für Tauben an Reiner Wolf, Anaberger Str. 30, 09488 Thermalbad-Wiesenbad OT Schönfeld einzureichen. Bei fehlenden Anträgen ist das Vorstellungsverfahren ausgeschlossen.
Offenbach im Dezember 2015
Christoph Günzel, Präsident
Heinrich Wenzel, Koordinator des BZA
Reiner Wolf, Obmann der Sparte Tauben
Quelle: BDRG
Liebe Züchterinnen und Züchter,
„Nachdem im Nachbarlandkreis Cham die niedrig pathogene Aviäre Influenza vom Subtyp H5N2 aufgetreten ist, wurden jetzt auch im Landkreis Straubing-Bogen Vorsorgemaßnahmen getroffen.
Mit Allgemeinverfügung vom 18. Dezember 2015 hat das Landratsamt Straubing-Bogen die Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen sowie weiteren empfänglichen Tieren (z.B. Tauben) ab sofort untersagt. (...) Da die Untersuchungen der Ursache für den Ausbruch im Landkreis Cham und zur möglichen Seuchenverschleppung noch nicht abgeschlossen sind, wird zunächst ein Ausstellungsverbot bis Ende Januar 2016 erlassen." (Pressemitteilung Landratsamt Straubing-Bogen)
Das Veterinäramt der Stadt Straubing schloss sich am 23.12.2015 dem Landratsamt Straubing-Bogen an, mit der Folge, dass die Durchführung des Dreikönigsmarktes als Geflügelmarkt am 06.01.2016 untersagt wurde. Aufgrund der vielen Nachfragen unserer Anbieter und Besucher soll der Markt dennoch stattfinden und wird auf Samstag, den 13.02.2016 verschoben. Einlieferung der Tiere wird am Freitag, den 12.02.2016 erfolgen. Die bisherigen Anmeldungen sind automatisch für den 13.02.2016 gültig.
Sollten Sie am Geflügelmarkt am 13.02.2016 nicht teilnehmen wollen oder können, werden wir die Meldegebühr zurückerstatten (abzüglich 50 % zur Deckung der Unkosten bei tierseuchenbedingter Absage laut Anmeldebedingungen). Hierzu muss der bereits erhaltene, abgestempelte Meldebogen und evtl. erhaltene Eintrittskarten bis spätestens 09.01.2016 an Albert Hien, Landshuter Str. 195, 94315 Straubing gesendet werden.
Geflügelzuchtverein
Straubing und Umgebung e. V.
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2015 hat der BZA, Sparte Geflügel, in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 in Dortmund folgende Beschlüsse gefasst:
In der Sparte Geflügel werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:
In der Sparte Geflügel werden nachstehende Neuzüchtungen nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:
Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter im Vorstellungsverfahren oder in der Sichtung ausgestellt werden.
Hinweis:
Soweit noch kein Antrag für die betreffenden Neuzüchtungen auf Zulassung zum Vorstellungsverfahren vorliegt, ist dieser mit entsprechenden Unterlagen bis spätestens 01.02.2016 für Geflügel an Ulrich Freiberger, Im Grund 27, 59174 Kamen einzureichen. Bei fehlenden Anträgen ist das Vorstellungsverfahren ausgeschlossen.
Zur Nationalen Bundessiegerschau in Dortmund wurden die Wettbewerbe um die Goldenen Siegerringe und die Bundesvereinsmeisterschaft des BDRG ausgespielt. Die Beteiligung bei den Wettbewerben war groß.
Wettbewerb I, Italienische Mövchen
Wir freuen uns sehr über die Teilnahme von 13 Züchtern und einem Meldetierbestand von 130 Tieren unseres RGZV Dinkelsbühl.
Unsere Züchter konnten bei dieser beeindruckenden Ausstellung insgesamt drei "V" erzielen. Des weiteren konnten konnten wir die Leistungspreise auf Hühner, Zwerghühner und Tauben erringen.
Auch die Gruppensieger für Tauben und der Jugend kommen aus unserem Verein.
Wir freuen uns sehr über die große Teilnahme unserer Züchter und gratulieren Ihnen zu Ihrem großen Erfolg.
Als traditionsreiches Fachblatt war die Geflügel Börse über ein Jahrhundert kompetenter Begleiter der aktiven Züchterinnen und Züchter innerhalb unseres Verbandes. Mit dieser Entscheidung geht eine Ära zu Ende, die 1880 in Leipzig begann und nach dem 2. Weltkrieg in München ihre Fortsetzung fand.
Zukünftig wird im Bereich der Fachzeitungen die Geflügelzeitung aus Berlin, alleiniges Fachorgan des BDRG sein. Um den lückenlosen Informationsfluss zu sichern, empfehlen wir den bisherigen Lesern der Geflügel-Börse, sich mittels der Geflügelzeitung zukünftig über das Geschehen im BDRG zu informieren.
Quelle: BDRG
Viele Höhepunkte erwarten die über 2.500 Ausstellerinnen und Aussteller, Besucherinnen und Besucher. Insgesamt wurden 20.500 Puten, Gänse, Enten, Hühner, Zwerghühner, Tauben und Ziergeflügel, davon 2.100 in der Jugendabteilung, gemeldet.
Über 160 Sondervereine beteiligen sich mit einer Sonderschau und stellen die 260 Preisrichter vor eine schwierige Aufgabe.
Angeschlossen sind der Nationalen Bundessiegerschau die 52. Bundesjugendschau, die 87. Deutsche Zwerghuhnschau sowie 42. VHGW-Schau. Sie ermitteln in Dortmund jeweils ihre „Deutschen Meister“.
Die Preisrichter beteiligen sich mit 69 Stämmen an der VDRP-Stammschau. Die Züchter des Sondervereins der Zwerg-Holländer Haubenhühner, Zwerg- Paduaner, Zwerg-Seidenhühner, Siamesische Zwerg-Seidenhühner, Zwerg-Houdan und Appenzeller Zwerg-Spitzhauben haben die Gelegenheit, einen einmaligen Preis, den großen Preis der Zwerghuhnzucht, zu erringen. 355 Tiere sind hier gemeldet.
Um die Siegerring-Wettbewerbe des BDRG bewerben sich die Züchter der Italienische Mövchen mit 515 Tieren und der Verkehrtflügelkröpfer mit 255 Tieren.
Weitere Sonderpräsentationen sind die Zuchtbuchschau des LV Westfalen-Lippe, eine Hauptsonderschau der Züchter von Cochin, Brahma und Zwerg-Brahma. In der Stammschau des VZV werden Nackthalshühner und deren Zwerge sowie Nackthalstauben präsentiert.
Die Züchter der Malteser beteiligen sich als „Rasse des Jahres 2015“ mit 80 Tieren und in der „Rote-Liste-Stammschau“ des VHGW sind 30 Stämme gemeldet.
Die „Goldene Henne“ des HK-Verlages fällt in diesem Jahr auf Andalusier und Zwerg-Andalusier und die „Goldene Taube“ auf Perückentauben.
Viele Vereine haben ihre Teilnahme am Wettbewerb um die Bundesvereinsmeisterschaft angekündigt. Der Meldebogen, sowie die Bestimmungen stehen auf der Homepage des BDRG als Download zur Verfügung.
Die höchste Auszeichnung des BDRG ist der „Bundessieger“. Dieser Titel kann nur auf einer Nationalen Bundessiegerschau errungen werden.
Der Höhepunkt in Dortmund wird wieder die Versteigerung von wertvollen Tieren zu Gunsten der Deutschen Kinderkrebshilfe am Sonntag, den 20. Dezember 2015 um 11:00 Uhr sein. Die Versteigerungstiere werden von namhaften Züchtern zur Verfügung gestellt.
Bei der VHGW-Geflügelversteigerung können Pommerngänse von Klaus Tellbüscher, Elsässer Gänse von Prof. Dr. Siegfried Becker, Orpingtons von Reinhard Lawall oder Edgar Kliewe, Perlhühner von Rudolf Fuchs, Seidenhühner von Friedel Schwager sowie Zwergenten von Christian Scholz ersteigert werden. Bei der Versteigerung des VZV wurden Bantam von Artur Weigelt, Chabo von der ZG Lütkehellweg, Zwerg-Wyandotten von Ewald Schmidt, Zwerg-Italiener von Andrè Klein, Zwerg-Nackthalshühner von Niko Eckardt und Zwerg-Seidenhühner von Ludger Zumbrägel zur Verfügung gestellt.
Für alle Besucherinnen und Besucher stehen genügend Parkplätze nah an den Hallen zur Verfügung.
Geöffnet ist die Ausstellung am Freitag, den 18. Dezember 2015 von 14:00 bis 18:00 Uhr, am Samstag, den 19. Dezember 2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Sonntag, den 20. Dezember 2015 von 8:00 bis 14:00 Uhr.
Die offizielle Eröffnung findet am Freitag, 18. Dezember 2015 um 16.00 Uhr statt.
Quelle: BDRG
Zur Deutschen Junggeflügelschau in Hannover wurden die Wettbewerbe um die Goldenen Siegerringe des BDRG ausgespielt. Die Beteiligung war stark und die siegreichen Aussteller freuten sich über den Erfolg.
Die Unterlagen für die EE-Europaschau in Metz vom 13. bis 15. November sind auf der Homepage des BDRG veröffentlicht.
Ein Höhepunkt der diesjährigen Schausaison ist sicherlich die EE-Europaschau vom 13. bis 15. November 2015 in Metz.
Die Ausstellungsunterlagen finden Sie zum Download auf der Homepage des BDRG.
Kontaktperson für den BDRG ist:
Wolfgang Bokisch
Bingstraße 5
90480 Nürnberg
Telefon: 0911/473424
Bitte den Meldeschluss am 25. August 2015 beachten.
Das Standgeld ist auf das auf der Homepage des BDRG aufgeführte Konto zu überweisen.
Details finden Sie auf der Homepage des BDRG
Auf diesem Wege wollen wir den zahlreichen Besuchern unseres Grillfestes danken.
Sie alle haben beigetragen für den großen Erfolg unseres Festes. Vielen Dank.
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Tagungsort: |
98527 Suhl, Ringberg 10 |
Tagungslokal: |
Ringberghotel |
Sitzungsbeginn: |
Sonntag, 03. Mai 2015, Beginn 09:30 Uhr, Einlass 08:30 Uhr |
Punkt |
1 |
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Eröffnung, Begrüßung, Totenehrung, Grußworte der Gäste |
Punkt |
2 |
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Genehmigung der Tagesordnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Punkt |
3 |
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Genehmigung der Niederschrift der 177. Bundesversammlung vom 18.05.2013 in Bad Rothenfelde |
Punkt |
4 |
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Bericht des Präsidenten, Ehrungen |
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5 |
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Bericht des Schatzmeisters ideeller und wirtschaftlicher Teil |
Punkt |
6 |
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Bericht der Kassenprüfer |
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7 |
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Entlastung des Gesamtvorstandes und des Präsidiums |
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8 |
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Anträge zu den Wahlen |
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9 |
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Wahlen zum Präsidium gemäße § 18/2 der Satzung des BDRG |
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9.1 |
Schatzmeister – bisher Dieter Johannismeier |
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9.2 |
Beisitzer – bisher Hansjörg Opala |
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9.3 |
Kassenprüfer |
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9.4 |
Evtl. Ergänzungswahlen |
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Beitrag für das Jahr 2016, Beschlussfassung |
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Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 |
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Anträge |
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12.1 |
Änderungen der Satzung und Geschäftsordnung |
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12.2 |
Änderung der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen (AAB) |
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12.3 |
Sonstige Anträge |
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Bericht des Tierschutzbeauftragten |
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Bericht zum Wissenschaftlichen Geflügelhof |
Punkt |
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Abschluss Bericht der 96. Nationalen Bundessiegerschau in Leipzig |
Punkt |
16 |
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Vorbericht für die 134. Dt. Junggeflügelschau am 17./18.10.2015 in Hannover |
Punkt |
17 |
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Vorbericht für die 119. Lipsia-Schau vom 04.-06.12.2015 in Leipzig |
Punkt |
18 |
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Vorbericht für die 97. Nationale Bundessiegerschau vom 19./20.12.2015 in Dortmund |
Punkt |
19 |
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Vorbericht über die 179. Bundesversammlung des BDRG 21.-22.05.2016 in Bad Orb |
Punkt |
20 |
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Vergabe weiterer Bundesversammlungen des BDRG |
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Verschiedenes |
In puncto Öffentlichkeitsarbeit kann der Wissenschaftlichen Geflügelhof des BDRG in diesem Jahr bereits mit vier Fernsehbeiträgen erfolgreich in das neue Jahr starten. Gedreht wurde rund um das schöne Rassegeflügel mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten.
Der erste Beitrag wird Freitag den 20.03.2015, 21 Uhr im WDR ausgestrahlt. In der Sendung „Der Vorkoster“ fachsimpeln Frau Dr. Inga Tiemann und der Fernsehkoch Björn Freitag über Masthähnchen und Zweinutzungshühner.
Schon in der darauffolgenden Woche, am Donnerstag den 26.03.2015, um 18:50 Uhr im WDR kocht Frau Dr. Mareike Fellmin in der Sendung „Aktuelle Stunde“ mit dem Koch Sascha Stemberg Eiersalat aus Eiern alter einheimischer Hühnerrassen. Im Fokus stehen hierbei vor allem die Rassen Sachsenhühner, Deutsche Langschan und Ostfriesische Möwen.
In der letzten Woche wurde ein weiterer Beitrag der ARD Kinderwissenschaftssendung „Wissen macht Ah!“ abgedreht. Diesmal dreht sich alles rund um Federn. Sobald hier der Sendetermin bekannt gegeben wird, lassen wir es Sie gerne wissen.
Der Höhepunkt in Sachen Öffentlichkeitsarbeit ist aber ganz sicher „Das große Schlüpfen“, ausgestrahlt am 01.04.2015 um 20:15 Uhr im ZDF. Bei dieser Liveshow dreht sich alles rund um das Schlüpfen bei allen eierlegenden Tierarten, vom Hai bis zum Strauß und natürlich auch dem schönen Rassegeflügel. Das WGH-Team unterstützt die Brut von Enten und Hühner vor Ort und Frau Dr. Inga Tiemann wird als Geflügelexpertin live die Sendung bereichern. Jetzt heißt es Daumen drücken, dass auch zur Sendezeit ein Küken schlüpft. Schon eine Woche vor dem Sendetermin wird es einen Online-Liveschlupf geben. Zu dem Online-Schlupf und der Sendung finden Sie weitere Informationen unter dem folgenden Link.
Quelle: BDRG
Die bisherigen Impfstoffe gegen die Marek´sche Krankheit hatten nur noch eine schlechte Wirkung gegen die tumoröse Form der Marek´schen Krankheit. Aus diesem Grund stellen die Impfstoffhersteller seit diesem Jahr nur noch Marekimpfstoffe mit zellassoziierten Vakzinen her. Da diese jedoch in Stickstoff bei minus 196°C gelagert werden müssen und diese Lagerung nur für wenige Tierärzte möglich ist, haben viele Züchter Probleme einen Tierarzt zu finden. Der BDRG hat deshalb begonnen für seine Züchter eine Liste mit Tierärzten zu erstellen, die diese Möglichkeit haben und bereit sind Rassegeflügel zu impfen. Diese Liste soll kontinuierlich weiterentwickelt werden und ist nach Postleitzahlen geordnet.
Die Liste der Tierärzte finden sie hier
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit den Tierärzten Kontakt auf, um Termine zu vereinbaren. Die Küken können auch deutlich älter als 24 Stunden sein, allerdings müssen sie während dieser Zeit absolut separat gehalten werden und dürfen nicht mit Alttieren oder Federstaub in Berührung kommen.
Dr. Michael Götz
Tier- und Artenschutzbeauftragter im BDRG
Quelle: www.bdrg.de
Liebe Züchterinnen und Züchter,
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Gefügelverbringungsbeschränkungsverordnung im Sinne der Rasse- und Ziergeflügelzüchter geändert und die Sentineltierhaltung als Alternative zur virologischen Untersuchung in den Gesetzestext aufgenommen. Auch wenn im Januar schon viele Ziergeflügelschauen abgesagt werden mussten, ist die Änderung des Verordnungstextes für uns sehr wichtig, da wir damit rechnen müssen, dass der Zeitrahmen dieser Verordnung verlängert wird bzw. in Zeiten der Vogelgrippe Gültigkeit hat. Den Originaltext der Verordnung finden Sie hier.
Dr. Michael Götz,
Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG
Quelle: BDRG
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Neuzüchtungen in den Abteilungen Vorstellung/Sichtung in der Ausstellungssaison 2014 hat der BZA in seiner Sitzung am 5. Dezember 2014 in Leipzig folgende Beschlüsse gefasst:
Sparte Geflügel:
Es werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:
Es werden nachstehende Neuzüchtungen nach der Sichtung zum Vorstellungsverfahren zugelassen:
Es werden nachstehende Neuzüchtung vom Vorstellungsverfahren ausgeschlossen:
Sparte Tauben:
Es werden nachstehende Neuzüchtungen anerkannt:
Es werden nachstehende Neuzüchtung vom Vorstellungsverfahren ausgeschlossen:
Hinweis:
Soweit noch kein Antrag für die betreffenden Neuzüchtungen auf Zulassung zum Vorstellungsverfahren vorliegt, ist dieser mit entsprechenden Unterlagen bis spätestens 1.2.2015 für Geflügel an Rudi Möckel, Wilhelmstraße 26, 35415 Pohlheim und für Tauben an Reiner Wolf, OT Schönfeld, Annaberger Straße 30, 09488 Thermalbad Wiesenbad einzureichen. Bei fehlenden Anträgen ist das Vorstellungsverfahren ausgeschlossen. Alle nicht genannten Neuzüchtungen müssen weiter im Vorstellungsverfahren oder in der Sichtung ausgestellt werden.
Quelle: BDRG
Vorkommnisse bei der Europaschau der Brahma und Zwerg-Brahma vom 22. - 23.11.2014 in Affligem/Belgien
Leider kam es bei der Europaschau am vergangenen Wochenende zu zwei negativen Höhepunkten.
Zwei deutsche Aussteller, stellten den Preisrichtern manipulierte Tiere vor. Bei den schwarzen Brahmas wurden Schwingenfedern gefärbt und bei den Zwerg-Brahma silberfarbig-gebändert mit Orangerücken wurden Tiere mit offenen Ringen präsentiert.
Eine Manipulation von Ausstellungstieren werden wird in keinster Weise geduldet. Es wird nun mit aller Schärfe dagegen vorgegangen, dass der Wettbewerb unter uns Rassegeflügelzüchtern fair von statten geht und keine Manipulationen geduldet werden.
Aufgrund der vorgenommenen Manipulationen wird der belgische Veranstalter beim BDRG eine Klage einreichen, verbunden mit der Forderung einer Sperre. Das Fehlverhalten der Aussteller ist protokolliert und von der Ausstellungsleitung bzw. dem eingesetzten Obmann und zwei Preisrichtern bestätigt.
Der Sonderverein wird die Klage unterstützen und ein entsprechende Ausstellungssperre fordern!
Rassegeflügelzuchtverein Dinkelsbühl seit 1879 e. V.
1. Vorstand Hans Walloch | Maulmacherin 1| 91550 Dinkelsbühl
© Rassegeflügelzuchtverein Dinkelsbühl seit 1879 e. V.